Das BAFA fördert Unternehmensberatung für kleine und mittelständische Unternehmen mit bis zu 80 % Zuschuss. Dr. Dirk Zurek ist als Berater beim BAFA registriert – nachprüfbar unter der BAFA-ID 150216. Für bestehende Unternehmen ab 1 Jahr nach Gründung.
Was ist BAFA?
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Unternehmensberatung für kleine und mittelständische Unternehmen. Das Ziel: KMU sollen sich externe Expertise leisten können, die ihre Wettbewerbsfähigkeit stärkt – ohne dass der Beratungspreis zur Hürde wird.
Das Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows" übernimmt bis zu 80 % des Beratungshonorars – auf eine Bemessungsgrundlage von maximal 3.500 €. Für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen gilt der Nettobetrag als Basis; für nicht vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen (z.B. Kleinunternehmer) gilt seit dem 15. November 2025 der Bruttobetrag.
Wichtig zum Ablauf: Du zahlst das Beratungshonorar zunächst vollständig. Nach Abschluss der Beratung wird der Verwendungsnachweis mit Zahlungsbeleg eingereicht – erst dann erstattet das BAFA den Förderanteil auf dein Konto.
Wichtig: Die BAFA-Förderung gilt ausschließlich für bestehende Unternehmen – nicht für Neugründungen und nicht für Vorhaben vor der Gründung. Wer sich gerade selbständig machen möchte, nutzt stattdessen AVGS oder den Gründungszuschuss.
Förderfähigkeit
Die Förderung hängt davon ab, wie lange dein Unternehmen bereits besteht. Hier die drei relevanten Situationen:
Beratungsbereiche
Das BAFA fördert Beratung in fünf Bereichen. Dr. Dirk Zurek ist in allen fünf tätig – mit 15 Jahren Praxiserfahrung als Unternehmer und Manager.
Ablauf
Der Antrag muss vor Beratungsbeginn gestellt sein – zumaco übernimmt die Bürokratie komplett.
Kosten & Förderung
Abhängig von deinem Standort und Unternehmensstatus reduziert sich dein Eigenanteil erheblich.
Bemessungsgrundlage ist der Nettobetrag für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen; für nicht vorsteuerabzugsberechtigte gilt seit dem 15.11.2025 der Bruttobetrag. Du zahlst das Honorar zunächst vollständig – die Förderung wird nach Einreichung des Verwendungsnachweises erstattet. Konditionen gelten bis 31.12.2026.
Jetzt prüfen
Im kostenlosen Erstgespräch klären wir gemeinsam ob und wie du die BAFA-Förderung nutzen kannst – und welche Beratungsthemen für dein Unternehmen gerade am sinnvollsten sind.
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